Brustvergrößerung auf Rezept
Gibt es die Möglichkeit eine Brustvergrößerung auf Rezept zu bekommen? Viele Frauen wünchen sich dies, da sie mit ihrer Brustform oder Brustgröße nicht zufrieden sind und die Kosten nicht unerheblich sind. Gerade nach einer Schwangerschaft, einer stärkeren Gewichtsabnahmen oder durch Veranlagung kommt es zu einer kleinen, teils unschönen Brustform. Hierdurch kann das Selbstwertgefühl sinken und Frauen sind mit sich und ihrer Umwelt unzufrieden. Depressive Verstimmungen und gar Depressionen können entstehen, öffentliche Schwimmbäder und leichte Bekleidung wird vermieden.
Die Lösung wäre die Brustvergrößerung auf Rezept durchführen zu lassen. D.h. die Krankenkassen sollen die Kosten, die wirklich nicht unerheblich sind, übernehmen. Dieser Versuch wurde schon von vielen Frauen immer wieder gestartet. Als Gründe wurden psychische Problem, Schmerzen und Entzündungen in der Unterbrustfalte angegeben um die Brustvergrößerung durch die Krankenkasse zu erreichen.
Für die betroffenen Frauen gingen diese Anfragen aber bisher immer frustran aus. Es gibt eine Vielzahl an Gerichtsurteilen, die gegen ein Brustvergrößerung auf Rezept sprechen. Begründet wurde dies bei den Gerichten u.a. mit den Argumenten, daß kleine oder hängende Brüste keine Krankheit sind. Da es zu keiner Einschränkung der Körperfunktion kommt, ist die Krankenkasse nicht verpflichtet eine Brustvergrößerung auf Rezept zu bezahlen.
Diese Rechtslage betrifft auch unterschiedlich große Brüste und in vielen Fällen auch die tubuläre Brust. Bis vor einigen Jahren wurden die Korrektur der Brustasymmetrie und der tubulären Brust noch von vielen Krankenkassen übernommen.
Aber auch hier gilt: eine Einschränkung der körperfunktion liegt nicht vor. Somit ist die Brustvergrößerung auf Rezept nicht möglich.
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