Brustverkleinerung als Schönheitsoperation
Ist die Brustverkleinerung eine Schönheitsoperation oder ist sie medizinisch begründet? Diese Frage beschäftigt täglich einige Mitarbeiter der deutschen Krankenkassen. Warum ist die Unterscheidung zwischen einer medizinisch indizierten Brustverkleinerung und einer Brustverkleinerung als Schönheitsoperation so wichtig? Bei einer Brustverkleinerung als Schönheitsoperation muß der Patient selbst die Kosten tragen, bei einer medizinischen Brustverkleinerung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Grundsätzlich müssen die Kassen nur solche Behandlungen bezahlen, die dazu dienen, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Beschwerden zu lindern. Ansonsten gilt diese Operation als Schönheitsoperation und muss nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Hier liegt genau der Knackpunkt. Sie müssen der Krankenkasse glaubhaft machen, dass Sie keine Schönheitsoperation wünschen, sondern die Brustverkleinerung aufgrund von Beschwerden durchführen lassen wollen. Leider gibt es keine wirklich messbaren Werte für eine krankhafte Brustgröße sowie der hieraus resultierenden Beschwerden. Um eine gute Beratung für eine Brustverkleinerung zu erhalten, sollten Sie einen erfahrenen Brustchirurgen aufzusuchen. Er wird Sie untersuchen, Ihre Brust ausmessen und Beschwerden dokumentieren. Er sollte Ihnen eine Empfehlung aussprechen können, ob die Kosten Ihrer Brustverkleinerung von der Krankenkasse eventuell übernommen werden.