Brustverkleinerung und Kosten
Welche Kosten können für eine Brustverkleinerung entstehen, wenn die Krankenkassen die Operation nicht übernehmen.
Bei der Erstvorstellung zur Brustverkleinerung sollte der Arzt Ihnen mitgeteilt haben, ob die Brustverkleinerung auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt werden sollte oder ob Sie die Operation selbst zahlen müssen. Die Krankenkassen müssen die Kosten für eine Brustverkleinerung übernehmen, wenn es zu vorhersehbaren Beeinträchtigungen aufgrund der zu großen Brust kommen wird. Leider gibt es hier kaum objektivierbaren Befunde und die Rechtssprechung hat sich auch noch nicht eindeutig festgelegt, ab welcher Körbchengröße eine Verkleinerung der Brust auf Kosten der Krankenkassen durchgeführt werden muß. Falls Ihr Arzt die medizinische Indikation für eine Brustverkleinerung zieht, wird er dies in einem Arztbrief dokumentieren und in diesem die Operation aus medizinischen Gründen empfehlen. Mit diesem Brief wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse und bitten um eine Kostenzusage. Wenn alles gut verläuft wird die Krankenkasse Ihnen eine schriftliche Kostenzusage für die Mammareduktion zusenden. Mit dieser wenden Sie sich dann wieder an Ihren Arzt und vereinbaren einen Termin zur Brustreduktion.