Facharzt für Plastische Chirurgie
Ein Arzt darf sich nur "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" nennen, wenn er eine mindestens 6 jährige Ausbildung abgeschlossen hat. Während dieser Zeit muß er eine vorgeschriebene Anzahl von Operationen durchführen. In diesem Operationskatalog befinden sich neben den rekonstruktiven Eingriffen auch seit der neuen Facharzt Ordnung ästhetische Eingriffe.
Somit sollte nach dem Abschluß seiner Ausbildung der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie sein Handwerk beherrschen. Am Ende der Facharztausbildung zum Plastischen Chirurgen steht eine mündliche Prüfung, die von einer plastisch chirurgischen Facharztkommission durchgeführt wird.
Die häufig verwendeten Begriffe "Schönheitschirurg", "kosmetischer Chirurg" oder "Ästhetischer Chirurg" sind ungeschützt und sagen nichts über eine Qualifikation des Arztes aus. Sie können von jeder Facharzt Gruppe als Zusatz ohne eine besondere Qualifikation zur Werbung gewählt werden.