Wer trägt die Kosten einer Lidkorrektur
Generell ist die Lidkorrektur ein ästhetischer Eingriff. Bei Gesichtsfeldeinschränkungen ist es aber möglich, das die Kosten einer Lidkorrektur von den Krankenkassen übernommen wird. In diesem Fall benötigen Sie eine Untersuchung beim Augenarzt, der Ihr Gesichtsfeld bestimmt. Wenn der Augenarzt der Meinung ist, dass Ihre Gesichtsfeldeinschränkung durch eine Lidkorrektur behandelt werden kann, wird er Ihnen eine Bescheinigung zur Lidkorrektur ausstellen. Mit dieser Bescheinigung müssen Sie sich dann eine Kostenzusage für die Lidkorrektur bei der Krankenkasse besorgen.
Falls die Lidkorrektur aus ästhetischer Indikation erfolgt, sind die gesamten Kosten von Ihnen zu tragen. Preise beginnen bei ab 1500 EUR unter ambulanten Bedinungen. Bei einer stationären Behandlung zur Lidkorrektur sind die Kosten zwar höher, dafür haben Sie aber auch mehr Sicherheit. Fachpersonal kann die Situtation besser beurteilen und Komplikationen früher erkennen. Es liegt ganz an Ihnen, welche Behandlung Sie wünschen und was für Kosten auf Sie zukommen.